Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
One Vision Marketing Management DWC-LLCStand: 01.01.2025
§1 Geltungsbereich
Die One Vision Marketing Management DWC-LLC (nachfolgend "One Marketing Vision") bietet unter https://onemarketingvision.com sowie unter anderen von One Marketing Vision betriebenen Domains, Dienstleistungen für Unternehmer (nachfolgend "Auftraggeber") im Zusammenhang mit Online-Marketing, Personalbeschaffung, Employer Branding, Social Media Management, Imagefilmproduktion und Neukundengewinnung an.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen One Marketing Vision und dem Auftraggeber, sofern dieser Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Ein dem Auftraggeber vorgelegtes Angebot sowie etwaige Zusatzvereinbarungen sind Bestandteil des Vertrages im Sinne dieser AGB.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese schriftlich durch One Marketing Vision anerkannt wurden.
Mit Vertragsschluss erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit diesen AGB.
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
§2 Vertragsgegenstand
One Marketing Vision erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Online-Marketing, Recruiting, Employer Branding, Imagefilmproduktion, Social Media Management und Neukundengewinnung. Die genaue Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem individuellen Vertrag.
Es handelt sich um Dienstverträge im Sinne des § 611 BGB, es sei denn, explizit und schriftlich wird ein Werkvertrag vereinbart.
One Marketing Vision erhält das Leistungsbestimmungsrecht im Sinne von § 315 BGB, sofern keine abweichenden schriftlichen Regelungen getroffen wurden.
§3 Vertragsschluss
Der Vertrag kann fernmündlich (Telefon, Videochat), schriftlich oder elektronisch (E-Mail, digitale Signaturtools) geschlossen werden.
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass Gespräche zu Dokumentationszwecken aufgezeichnet werden können.
§ 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3 BGB findet keine Anwendung.
§4 Vergütung, Zahlungen und Verzug
Die Vergütung wird im Vertrag festgelegt und versteht sich grundsätzlich als Nettobetrag zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Mit der Ausspielung verbundene Kosten (z. B. Werbebudget) sind nicht Bestandteil der Vergütung und werden separat vom Auftraggeber getragen.
Die Initiierungsgebühr ist sofort ab Rechnungsstellung fällig. Monatliche Zahlungen sind jeweils für den Folgemonat im Voraus zu leisten.
Bei Zahlungsverzug ist One Marketing Vision berechtigt, Leistungen einzustellen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Verzugszinsen i.H.v. 8 % über dem Basiszinssatz p.a. können berechnet werden.
Rechnungen werden elektronisch übermittelt.
Erstattungen jeglicher Art sind ausgeschlossen.
§5 Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit wird vertraglich geregelt. Verträge können als Abonnement oder Kontingentvertrag gestaltet sein.
Kontingente entsprechen jeweils einem definierten Leistungsumfang (z.B. Kampagne für eine Stelle an einem Standort, Laufzeit 30 Tage). Nicht abgerufene Kontingente verfallen nach Vertragsende.
Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Ein vorzeitiges Kündigungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
Das Recht zur fristlosen Kündigung bei wichtigem Grund bleibt unberührt.
§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten, Inhalte und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Die Bereitstellung muss spätestens zwei Wochen vor geplanter Liveschaltung erfolgen.
One Marketing Vision ist berechtigt, den Kampagnenstart zu verschieben, wenn die Mitwirkungspflichten nicht erfüllt wurden.
Inhalte sind vom Auftraggeber binnen 3 Werktagen abzunehmen. Nach Fristablauf gelten sie als genehmigt.
§7 Nutzungs- und Urheberrechte
Sämtliche Rechte an Leistungen und Arbeitsergebnissen verbleiben bei One Marketing Vision, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
Werbeanzeigen und sonstige Inhalte dürfen vom Auftraggeber ohne ausdrückliche Zustimmung nicht weiterverwendet werden.
Der Auftraggeber garantiert, dass übermittelte Inhalte frei von Rechten Dritter sind und stellt One Marketing Vision von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
§8 Referenznennung
Der Auftraggeber räumt One Marketing Vision das unentgeltliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die Zusammenarbeit zu Referenz- und Werbezwecken zu verwenden. Dies umfasst die Nutzung von Logos, Bildern und entstandenen Materialien. Ein Widerruf ist nur aus wichtigem Grund möglich.
§9 Haftung
One Marketing Vision haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für typische, vorhersehbare Schäden.
Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
§10 Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze.
Der Auftraggeber wird darüber informiert, dass personenbezogene Daten elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
Details zum Datenschutz regelt die separate Datenschutzerklärung.
Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Bei Missbrauch haftet der Auftraggeber.
Der Auftraggeber willigt widerruflich in die Kontaktaufnahme via Fernkommunikationsmittel ein. Ein Widerspruch muss schriftlich erfolgen.
§11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von One Marketing Vision.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Klausel wird durch eine wirtschaftlich vergleichbare Regelung ersetzt.
One Vision Marketing Management DWC-LLCBusiness Center Logistics City, Dubai Aviation CityP.O. Box: 390667, Dubai, U.A.E.